Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Zwischen dem/der Halter/in und dem Tierservice Williams (genannt „betreuende Person“) wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags. Der/Die Halter/in wird vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen und bekommt diese auch vorgelegt und erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie die AGBs akzeptiert. Weiterhin können die AGBs auf Verlangen eingesehen werden.
1.Betreuungsvertrag
1.1 Die betreuende Person verpflichtet sich das Tier art- und verhaltensgerecht zu betreuen
und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, so wie seine/ihre Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen
1.2 Der/Die Halter/in versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und zu jeder Jahreszeit präventiv gegen Parasiten geschützt ist. Er/Sie sichert zu, dass das Tier innerhalb des letzten Jahres alle empfohlenen Impfungen (je nach Impfschema) erhalten hat. Der/Die Halter/in verpflichtet sich ebenfalls Änderungen oder Verdacht im Gesundheitszustand des Tieres sofort mitzuteilen, insbesondere bei ansteckenden Krankheiten. Der/Die Halter/in versichert, dass für das Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Buchungen
2.1 Der unterschriebene Betreuungsvertrag gilt als verbindlich. Im Falle einer Stornierung vor Vertragsbeginn fallen folgende Stornierungsgebühren an
Stornierung bis 14 Tage vor Vertragsbeginn: 50% des Gesamtbetrags abzgl. Fahrtkosten
Stornierung ab Tag 13 vor Vertragsbeginn oder Nichtabsagen 100% des Gesamtbetrags abzgl. Fahrtkosten
Stornierung/Absage bis 24h vor Termin (Gassiservice) kostenfrei/ danach 100% der gebuchten Zeit abzgl. Fahrtkosten
2.2 Zahlungen erfolgen im Voraus oder nach Rechnungsstellung per Überweisung.
3. Leistungen
3.1 Die Betreuungszeiten und genauen Leistungen werden laut Betreuungsvertrag eingehalten und ausgeführt.
3.2 Die Beaufsichtigung übernimmt das Tierservice Williams Team. Die Mitarbeiter/innen haben langjährige Erfahrung und sind entsprechend geschult.
4. Ablauf
4.1 Es findet ein umfangreiches Vorgespräch mit dem/der Halter/in statt. Die Kosten zzgl. Fahrtkosten sind in bar zu zahlen.
4.2 Bei einer Betreuung im Haus oder der Wohnung des Halters/ der Halterin, findet eine Schlüsselübergabe statt, die schriftlich dokumentiert wird oder es wird ein Ablageort mündlich vereinbart.
5. Krankheiten
5.1 Sollte das Tier während der Betreuungszeit erkranken oder sich verletzen, so wird es, den Handlungsgrundsätzen eines/einer verständigen Tierhalters/Tierhalterin entsprechend, versorgt werden. Hält die betreuende Person eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Tieres, ist diese bevollmächtigt das Tier namens und im Auftrag des/der Halters/Halterin unverzüglich einem Tierarzt vorzustellen.
5.2 Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während der Betreuung auftreten ist die betreuende Peron berechtigt, das Tier einer Tierklinik zu übergeben, um es entsprechend zu versorgen und um Schäden für Dritte (Mensch und Tier) abzuwenden.
5.3 Der/Die Halter/in verpflichtet sich alle dadurch entstehenden tierärztlichen Kosten und/oder medikamentöse Behandlungen, einschließlich Tiertransport und Nebenkosten, zu tragen und die betreuende Person von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
5.4 Die betreuende Person verpflichtet sich im Falle, dass bei dem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, die das gewöhnliche Maß übersteigen, sofort den/die Halter/in bzw. den ernannten Notfallkontakt zu benachrichtigen. Der/Die Halter/in ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass er/sie oder sein/ihr Notfallkontakt tatsächlich jederzeit nachrichtlich erreichbar ist.
6. Haftung
6.1 Der/Die Halter/in wird über die Betreuung und Leistungen durch ein Beratungsgespräch eingehend informiert.
6.2 Die betreuende Person schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch eine/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in.
6.3 Der/Die Halter/in bleibt auch während der Zeit der Betreuung Tierhalter/in und Eigentümer/in im Sinne des §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
6.4 Der/Die Halter/in wird darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr betreut wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die anderen im Haus/in der Wohnung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
6.5 Die betreuende Person haftet nicht für die Verletzungen des Tieres, die u.a. durch freilaufende Tiere im Freien entstehen können.
7. Sonstiges
7.1 Der/Die Halter/in erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- und Fotoaufnahmen seines/ihres Tieres, welche während dessen Betreuungszeit erstellt wurden – gleich zu welchem Zweck. Der/Die Halter/in verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
7.2 Sollte sich herausstellen, dass Angaben des/der Halters/Halterin in diesem Vertrag unzutreffend sind, steht dem Tierservice Williams das Recht der sofortigen Vertragsaufhebung, sowie Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung zu.
7.3 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
8. Datenschutz
8.1 Die personenbezogenen Daten des/der Halters/Halterin werden gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung die vorgenannten Leistungen verwendet.
8.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Betreuungszeit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Geheimhaltung
9.1 Der/Die Halter/in verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Betreuungsvertrags hinaus.
9.2 Tierservice Williams hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Leistungen bekannt gewordenen Informationen des/der Halters/Halterin Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung des Betreuungsvertrags hinaus.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern es in diesen Vertragsbedingungen nicht anders bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine dem wirtschaftlich Gewollten am ehesten entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren.
10.3 Als Gerichtsstand wird Hermeskeil vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 29.10.2023
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